Ideenklau? Nein danke!
Urheberschutz vom Kuvert bis zur Cloud

Gute Eingebungen fallen meistens nicht vom Himmel. Sie erfordern eine gehörige Portion Kopfarbeit und in ihnen stecken viel Zeit und Mühe. Daher ist es umso verständlicher, dass Urheberinnen und Urheber ihre kreativen Werke schützen wollen. Ein sicherer Ort für Ihre Entwürfe, Konzepte und Einfälle ist wie ein Ideentresor – er bewahrt, was wertvoll ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihre Ideen vor ungewollten Nachahmungen abzusichern. Wir stellen hier eine analoge und eine digitale Variante vor.
Jede und jeder kennt das: Ein hervorragender Einfall für Werbekonzepte, Illustrationen, Markennamen oder andere Werbesujets wird bis spät in die Nacht hinein für einen Pitch entwickelt. Morgens geht es siegessicher zur Präsentation bei der Kundin oder dem Kunden. Ab diesem Zeitpunkt entsteht oft ein Vakuum, in dem die kreative Schöpfung der Ideengeberin oder des Ideengebers in höchster Gefahr schwebt. Nach einer gelungenen Darstellung kommt es – wie die Praxis zeigt – gar nicht so selten vor, dass eine Agentur den Pitch nicht gewinnt. Wochen später stellt sie voller Überraschung fest, dass die eigene Idee plötzlich woanders aufscheint.
Doch wie schützt man die eigene Idee vor unbefugter Nutzung? Der analoge Weg führt in den Konzept-Tresor: ein Kuvert, das ungeöffnet und beweissicher verwahrt wird. Der digitale Weg nutzt die Blockchain: Hier wird ein fälschungssicherer Zeitstempel erstellt, der wie ein digitales Siegel auf der Datei liegt. Beides zusammen sorgt dafür, dass gute Einfälle nicht ungeschützt im Raum stehen, sondern den Schutz bekommen, den sie verdienen.
1) Konzept-Tresor
Der Konzept-Tresor des Fachverbands Werbung und Marktkommunikation bietet Mitgliedern die Möglichkeit, ihre kreativen Ideen zuverlässig zu schützen. Konzepte können in einem versiegelten Kuvert eingereicht werden, das katalogisiert und kostenlos für sieben Jahre aufbewahrt wird. Die Unterlagen bleiben ungeöffnet und werden nicht inhaltlich geprüft, dienen jedoch als beweissicherer Nachweis für den Zeitpunkt der Einreichung. Damit haben Kreative im Streitfall einen verlässlichen Beleg für ihr geistiges Eigentum. Nach der Einreichung erhalten die Urheberinnen und Urheber eine Bestätigung über den Eingang ihres Konzepts.
2) Blockchain-Service der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
Dieser Service ist ein kostenloses Angebot für Mitglieder, mit dem digitale Daten zuverlässig zertifiziert werden können. Dabei wird ein sogenannter „Hash“, also ein digitaler Fingerabdruck einer Datei, in einer Blockchain gespeichert. Die Originaldatei bleibt bei der Nutzerin oder beim Nutzer, dennoch entsteht ein unveränderbarer Zeitstempel, der den Nachweis erbringt, wann eine Datei vorhanden oder erstellt wurde. So lassen sich etwa Urheberschaften von Texten, Bildern, Musik oder Software, aber auch Geschäftsdokumente, Verträge oder Produktionsdaten rechtssicher belegen – ohne dass die Inhalte selbst offengelegt werden müssen. Die Zertifizierung erfolgt über die Austrian Public Service Blockchain (APSBC), an der neben der WKÖ auch Institutionen wie nic.at/cert.at und das Bundesrechenzentrum beteiligt sind.
Check der Markenidee
Nichts ist für Kreative bei der Präsentation ihrer Einfälle unangenehmer, als dann zu entdecken oder von der Kundin bzw. vom Kunden zu hören, dass genau dieser Entwurf bereits beim Patentamt registriert ist. Bereits in der Entwurfsphase ist es sinnvoll, grob abzuklären, ob es sich lohnt, den Gedanken weiterzuverfolgen.
Abwehr von Plagiatsvorwürfen
Es gibt aber noch eine unangenehme Situation – wenn der Spieß umgedreht und der Agentur vorgeworfen wird, eine Konzeption kopiert zu haben. Denn in solchen Momenten von Ideenklau beginnt der lange Weg einer urheberrechtlichen Auseinandersetzung. Die ersten berechtigten Fragen der Anwältinnen und Anwälte sowie Richterinnen und Richter sind: Können Sie belegen, dass Sie tatsächlich die Urheberin oder der Urheber sind, und haben Sie einen objektiven zeitlichen Nachweis zur Verfügung? Mit beiden vorgestellten Varianten ist die Bestätigung von Zeitpunkt und Urheberschaft klar vorhanden.
Unser Tipp: Gehen Sie Urheberrechtsstreitigkeiten aus dem Weg:
- Recherchieren Sie gründlich: Prüfen Sie bereits vor der Entwurfsarbeit, ob ähnliche Logos, Konzepte oder Designs existieren.
- Nutzen Sie Datenbanken: Durchsuchen Sie Markenverzeichnisse und geschützte Werke systematisch.
- Grenzen Sie Ihr Thema ein: Achten Sie auf regionale und thematische Besonderheiten, um Überschneidungen zu vermeiden.
- Beobachten Sie den Markt: Verschaffen Sie sich einen Überblick über Slogans, Logos und Marken der direkten Konkurrenz Ihrer Kundinnen und Kunden.
In Österreich können Logos doppelt geschützt sein: durch das Urheberrecht (bei ausreichender Individualität und Originalität) und durch das Markenrecht als Wort- und/oder Bild-Marke. Der Urheberrechtsschutz ergibt sich automatisch durch die Schaffung des Werkes, der Markenschutz erst durch Eintragung in das Markenregister. Die Schutzfristen sind unterschiedlich lang. Urheberrecht: 70 Jahre ab Tod der Urheberin oder des Urhebers. Markenrecht: 10 Jahre ab Eintragung ins Markenregister (kann aber beliebig oft verlängert werden).
Jedenfalls sorgen analoge und digitale Schutzmechanismen dafür, dass kreative Leistungen klar zuordenbar bleiben und nicht ungewollt kopiert werden.











